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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ausgabe Januar 2010
 
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
 
 
Für unsere Verträge gilt das Schweizer Recht und die nachfolgenden Regelungen.
Abweichende Bedingungen unserer Geschäftspartner widersprechen wir hiermit.
 
1. Terminangaben in unseren Auftragsbestätigungen gelten als Richttermine. Wird ein
Liefertermin erheblich überschritten, so ist der Besteller nach Ansetzen einer
angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche
wegen Lieferverzögerungen sind wegbedungen.
 
2. Bestellungen werden schriftlich bestätigt, ausgenommen einzelne Gläser. Die
aufgeführten Glastypen und Masse sind verbindlich. Allfällige Fehler müssen
umgehend gemeldet werden, andernfalls liegt das Risiko für fehlerhafte Lieferungen
beim Besteller.
 
3. Das Risiko des Glasbruches geht mit dem Abholen, dem erfolgten Ablad oder dem
Abschluss der Montagearbeiten an den Besteller über.
 
4. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware oder die Glas-Montage-Arbeiten sofort nach
Ablieferung oder Abschluss zu prüfen und abzunehmen. Mängelrügen sind innert 48
Std. schriftlich anzubringen.
 
5. Uns ist wichtig, dass Sie zufrieden sind. Sollte es dennoch zu Beanstandungen kommen,
sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und Ihrer Interessen,
die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung / Nachbesserung) festzulegen. Glas weist
besondere produktspezifische Eigenschaften auf, insbesondere optische Erscheinungen,
die jedoch keine Mängel darstellen. Durch die Herstellung kann es zu Abweichungen in
Maß, Inhalt, Dicke, Gewicht und Farbtönung kommen, die branchenüblich sind und nicht zur
Reklamation berechtigen. Wegen dieser besonderen Eigenschaften und der Gefahr der
Beschädigung sind Sie unverzüglich zur Prüfung unserer Waren verpflichtet. Alle
offensichtlichen und/oder erkannten Mängel sind spätestens binnen einer Woche,
in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen.
Im Falle begründeter, rechtzeitig erhobener Rüge liefern wir kostenlos Ersatz für die
mangelhaften Gläser. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
 
 
5a. Glasduschen:
Rahmenlose Ganzglasduschen sind konstruktionsbedingt nie ganz dicht.
Wie stark der Wasseraustritt ist, hängt von verschiedenen Umständen wie
Position der Brause zur Glaswand, Stärke des Wasserstrahls, Vorhanden-
sein einer Schwelle etc. ab. PVC-Dichtungen können den Austritt minimieren,
aber nicht vollständig verhindern. Eine Dichtung wirkt aber nur optimal, wenn sie
beim Verschliessen der Türe leicht klemmt. Wasseraustritt und Klemmwirkung
bei Türen mit Dichtung sind konstruktionsbedingt und können deshalb keinen
Anlass zu einer Reklamation bilden.
 
 
6. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt bis unsere sämtlichen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung beglichen oder der Saldoausgleich herbeigeführt ist.
 
7. Der Mindestfakturabetrag ist Fr. 350.-- (exkl. MwSt.)
 
8. Für Auslieferungen verrechnen wir die uns entstandenen Kosten (LSV-Abgabe, etc.)
 
9. Zahlungsfrist: 30 Tage netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
 
9a. Bei Neukunden wird eine Akontozahlung von 1/3 des Betrages nach Auftragsbestätigung fällig, sofern der Rechnungsbetrag sFr. 1'000.00 übersteigt.
 
10. Für Aufträge über Fr. 10'000.-- sind wir berechtigt, eine Anzahlung von 1/3 zu
verlangen.
 
11. Als Glas-Normen gelten ausschliesslich die Publikationen des SIGaB (Schweizerisches
Institut für Glas am Bau).
 
12. Garantiescheine werden auf Verlangen kostenlos ausgestellt, wenn dies im
Werkvertrag schriftlich vereinbart wurde oder wenn der Rechnungsbetrag Fr.
10'000.-- übersteigt. Bei Beträgen unter Fr. 10'000.-- verrechnen wir Fr. 150.-- für
2-jährige und Fr. 250.-- für 5-jährige Garantienscheine.
 
13.  Wir haften nur für Schäden oder Aufwendungen, wenn wir oder unsere
Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführten,
es sei denn, wir haften nach dem Produkthaftungsgesetz oder es besteht
die Deckung über eine Haftpflichtversicherung. Bei Verletzungen des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten haften wir
auch für fahrlässiges Handeln. Die  Haftung ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr.
 
14. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot auf der Basis Ihrer Angaben. Unsere Preise
sind für vier Wochen nach Angebotserstellung verbindlich, es sei denn, wir vereinbaren etwas
anderes. Unsere Beratungen und Produktempfehlungen basieren auf einem aktuellen und
marktorientierten Wissensstand. Nach Möglichkeit setzen wir Ihre Wünsche nach dem
neuesten produktionstechnischen Standard um. Für den Verwendungszweck, Einsatz,
Statik und Montage unserer Produkte übernehmen wir keine Haftung.
 
15. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur soweit dies für die Zusammenarbeit erforderlich ist.
 
16. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidlich sein, ist dieser in Zürich zu führen oder nach unserer Wahl an
Ihrem Gerichtsstand. Es gilt das Schweizer Recht.

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